UnGEMAch
24. Januar, 2010 @ 12:31 | GEMA, Kultur & Kontext, Öffentliche Ärgernisse |
Hier bei gulli.com steht’s: Barbara Clear hat ihre Berufungsverhandlung gegen die GEMA verloren.
Ich bin entsetzt, wütend und enttäuscht.
Aber auch überrascht?
Leider nicht völlig.
Im Gegensatz zu privatrechtlichen Abmachungen, bei denen durchaus in Betracht gezogen wird, was bei einem Vertrag intendiert ist (es also schwer ist, jemandem etwas ganz anderes zu verkaufen, als das, was er eigentlich haben wollte, siehe Verbraucherschutzgesetze), ist das beim gewerblichen Recht ganz anders: hier gilt ausschließlich, was im Vertrag schriftlich niedergelegt ist; sämtliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Nachweispflicht. Änderungen von Verträgen während ihrer Dauer sind also durchaus möglich und werden in den meisten Fällen nicht als sittenwidrig eingestuft.
Mit kaum zu überbietendem Zynismus nutzt die GEMA diesen Spielraum.
Dies zeigt sich auch in den bei gulli.com zitierten Äußerungen des GEMA-Vorstandsmitglieds Georg Oeller, der sich bereits vor einigen Monaten zum ersten Prozeß von Barbara Clear zu Wort meldete:
“Die Fragen des Rechts werden in Deutschland an ordentlichen Gerichten entschieden. Und da lassen wir uns nicht die Butter vom Brot nehmen. Wir gewinnen unsere Prozesse in dem Fall und dann ist es so.(…)”
Oeller geht aber noch weiter:
Dem Publikum der c/o pop erklärte er, dass es in Deutschland das Prinzip der Privatautonomie gäbe. Jeder könne für sich selbst entscheiden, ob er oder sie Mitglied der GEMA werden wolle.(…) Auch wies er darauf hin, dass die Interpreten genau wüssten, worauf sie sich bei der Vertragsunterzeichnung einlassen würden. “Wir treten in diesem Sinne auch nicht als Monopolist auf.” (…) Nicht er, sondern die Mitglieder würden über den Aufbau der Verwertungsgesellschaft bestimmen.
Tatsache ist: Die GEMA ist de facto ein Monopolist, denn es gibt keine andere gleichartige Verwertungsgesellschaft. Ob diese Monopolstellung jetzt von der GEMA selber so gewollt ist oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant. Das Problem ist auch nicht das Monopol per se, sondern die Art und Weise, wie die GEMA es mißbraucht.
Wer bei der GEMA einen Vertrag unterzeichnet, kann gar nicht dauerhaft wissen, worauf er sich einläßt, denn die Statuten können geändert werden - und während der letzten Jahre ist dies auch mehrfach passiert. Und zwar zu Ungunsten der mehr als 50 000 “angeschlossenen” und “außerordentlichen” Mitglieder, die dabei entgegen von Oellers Behauptung kein Wörtchen mitzureden hatten. Mal eben rasch austreten geht dann auch nicht; das habe ich aber selbst erst nach einiger Recherche herausgefunden.
Meines Erachtens agiert die GEMA scheindemokratisch. Nach außen in und in ihrer Eigendarstellung handelt es sich um einen Verein, in dem die Mitglieder Struktur und Richtung bestimmen. In Wahrheit jedoch tut dies eine kleine Minderheit, und die Mehrheit zahlt zwar Beiträge, hat aber keine bzw. nur stark beschränkte Rechte.
Es ist ein Unding, daß so etwas vertragsrechtlich überhaupt möglich ist. Hier aber kommt ins Spiel, was ich anfangs beschrieb: formaljuristisch ist dies in der Bundesrepublik Deutschland vollkommen legitim. Wenn auch ungerecht.
Was bleibt zu tun?
Es wäre tatsächlich wünschenswert, daß noch viel mehr betroffene Künstlerinnen und Künstler gegen diesen Irrsinn klagen, bis endlich eine Grundsatzdebatte auf politischer Ebene angestoßen wird. Das jedoch erfordert immense finanzielle Ressourcen. Und hier beißt sich die Katze wieder mal in den Schwanz: diejenigen, die über die entsprechenden Mittel verfügen, gehören absehbarerweise zu den durch die GEMA-Strukturen Priviligierten - und werden sich kaum selber den Ast absägen, auf dem sie sitzen…
Somit bleibt die Hoffnung, daß die im letzten Juli mit überwältigender Beteiligung beim deutschen Bundestag eingereichte Petition, die sich immer noch “in der parlamentarischen Prüfung” befindet, zu einer eingehenden Untersuchung und nötigenfalls Regulierung der GEMA führt. Angesichts der derzeitigen (verfilzten, von Interessengruppen beeinflußten und in meinen Augen total korrupten) politischen Gefüge halte ich das aber für eher unwahrscheinlich.
Verbleibt also nur noch der Appell an alle angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder, ihre Mitgliedschaft angesichts dieser Umstände (und mit Blick auf die Relation zwischen dem, was sie der GEMA zahlen und dem, was sie ausgezahlt bekommen) noch einmal gründlich zu überdenken. Und auszutreten.
Denn: was haben wir von einer Verwertungsgesellschaft, die uns unsere Rechte nimmt anstatt sie zu schützen?
GEMA verklagt Bochum Total
30. Juni, 2009 @ 08:44 | GEMA, Kultur & Kontext, Öffentliche Ärgernisse |
Neinneinnein, werden sie sich wehren, die Juristen der GEMA, das hat schon alles seine von uns persönlich verfaßte und nach unserem Belieben ausgelegte Ordnung.
Ganz von vorne: Da organisiert also jemand ein Festival. Nicht irgendeines, sondern das größte des Ruhrgebietes. Frei finanziert, kostenlos für die Besucher, vielseitig, mit einem hohen Qualitätsanspruch und viel Raum für Nachwuchskünstler. “Bochum Total” eben.
So etwas ist natürlich ein hohes unternehmerisches Risiko und wäre ohne gewaltigen Enthusiasmus überhaupt nicht möglich. Marcus Gloria ist einer, der das packt. Jetzt ist er allerdings froh, einen Anwalt zum Bruder zu haben, denn die GEMA hat ihn verklagt. 12000 Euro wollte sie für das letztjährige Festival kassieren. Gloria, lange im Geschäft, kennt jedoch seine Zahlen und weiß, daß dieser Betrag vollkommen überzogen ist - normal wäre die Hälfte, also 6000 Euro zu entrichten.
Eine Stellungnahme der GEMA war nicht zu bekommen, stattdessen flatterte die Klage ins Haus.
Marcus Gloria wird sich (hoffentlich!) mit Hilfe seines Bruders zu wehren wissen. Vielleicht sollten die beiden Barbara Clear auch gleich mit ins Boot nehmen. Denn eines haben die beiden Fälle gemeinsam: Willkür und Undurchsichtigkeit seitens der GEMA.
Übrigens: von den 6000 Euro, der regulären GEMA-Gebühr für “Bochum Total”, kommen bei den dort aktiven Künstlern nur 800 Euro an…
Kommentare (5)Rein und raus
29. Juni, 2009 @ 20:15 | GEMA, Kultur & Kontext, Öffentliche Ärgernisse |
In den Kommentaren zu meinem Bericht über Barbara Clear schrieb Sven:
“Wobei das mit dem Austreten (Anm.: aus der GEMA) scheinbar garnicht sooo einfach ist, wenn man mal drin ist.”
Das stimmt - und ich habe es auch erst heute erfahren.
Ein Künstler, der dieser Tage austreten wollte, hörte von der GEMA, seine Mitgliedschaft “dauere eigentlich bis 2011″. Irgendwie hat er es dann doch geschafft, aber offenbar gibt es da ein Problem. Bzw. die Frage, wie lange so eine Berechtigungsübertragung (was anderes ist es ja nicht) eigentlich dauert.
Auf der Seite der GEMA habe ich zur Dauer der Mitgliedschaft erst mal nichts gefunden. Ich las die herunterladbaren PDFs durch: die Mitgliederbroschüre, den Aufnahmeantrag, schließlich den Berechtigungsvertrag.
Dort fand ich schließlich § 10:
Der Vertrag wird (…) zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen. Falls der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde, verlängert er sich um jeweils sechs Jahre.
In die GEMA rein kommt man (zumindest als angeschlossenes oder außerordentliches Mitglied) also schnell.
Raus jedoch… das kann dauern…
Umso wichtiger, daß viele der “Dauerdraufzahler” diesen Schritt jetzt endlich vollziehen.
Kommentare (1)GEMA endlich reformieren!
8. Juni, 2009 @ 15:36 | GEMA, Kultur & Kontext, Zeit & Geist, Öffentliche Ärgernisse |
Ein Kollege von mir ist vor einigen Jahren, nach der letzten Statuten-Änderung, aus der GEMA ausgetreten, weil sich eine Mitgliedschaft für ihn nicht mehr lohnte, er sogar draufzahlte. Bei Existenzgründungsseminaren für Musiker wird mittlerweile explizit abgeraten, der GEMA beizutreten - die Rentabilität ergibt sich erst auf einem Niveau, von dem die meisten Band derzeit nur träumen können.
Eine wackere Veranstalterin, Monika Bestle von der Kulturwerkstatt Sonthofen, hat den Stier jetzt bei den Hörnern gepackt und initiiert eine Petition beim deutschen Bundestag mit dem Ziel, die längst fällige Reform zugunsten aller, auch der “kleinen” KünstlerInnen und VeranstalterInnen, endlich in die Wege zu leiten.
(…)“Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen. “(…)
Bitte werdet Mitzeichner! Hier geht’s direkt zur Petition.
Mich trifft der derzeitige Zustand direkt und ich wünsche mir, daß er sich endlich zum Besseren wendet.
Machbar ist es.